Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt der Öffentlichkeit auf nachfolgender Verlinkung detailierte Informationen zum sozialen Erhaltungsrecht, zu den 11 bestehenden Sanierungsgebieten (Stand Januar 2023),
Rechtsgrundlagen und Förderungen in Sanierungsgebieten sowie Berichte zur Stadtentwicklung zur Verfügung:
Die steuerlichen Abschreibungsvergünstigungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Immobilien, die in Sanierungs-gebieten liegen, leiten sich aus § 7h EStG (erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten/städtebaulichen Entwicklungsbereichen), §7h EStG ab.